Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 1.4.2020
1. Geltung
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns HEIZUNGSDOC e.U., Franz Prinz, Enzianweg 17, 1220 Wien, und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegen-ständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Ein-zelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
1.2. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB. 1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
13.8. Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
13.9. Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Übergabe, an uns schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in die-ser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als mangelfrei und der unternehmerische Kunde verliert seine Ansprüche auf Ge-währleistung, Schadenersatz und Irrtumsanfechtung.
13.10. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr.
13.11. Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an uns trägt zur Gänze der unternehmerische Kunde.
13.12. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen.
1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer aus-drücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen - Zustimmung.
2. Preise
2.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
2.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprüngli-chen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf an-gemessenes Entgelt.
2.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Trans-port-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrückli-cher Vereinbarung verpflichtet, Verpackungen zurückzunehmen.
2.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen, zu vergüten.
3. Beigestellte Ware
3.1. Vom Kunden beigestellten Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand der Gewährleistung.
3.2. Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.
4. Zahlung
4.1. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer aus-drücklichen - gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung.
4.2. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.
4.3. Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2% über dem Basiszinssatz an Verzugszinsen zu berechnen. Gegen-über Verbrauchern berechnen wir einen Verzugszinssatz iHv 4%.
4.4. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns aner-kannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrech-nungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
4.5. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Ver-gütungen (Rabatte, Abschläge, u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
4.6. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentspre-chenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 40.- soweit dies im angemessenen Verhältnis zur be-triebenen Forderung steht.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fach-kenntnis oder Erfahrung kennen musste.
5.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausfüh-rung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Flucht-wege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Stö-rungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen un-aufgefordert zur Verfügung zu stellen.
5.3. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.
5.4. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.
5.5. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebe-triebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
5.6. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzu-stellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Ver-trag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informati-onen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
5.7. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzu-treten.
5.8. Unser Vertragspartner ist stets der beauftragende Kunde. Eine Übertragung des Vertrags oder der Rechnung an einen Dritten ohne unsere schriftliche Zustimmung ist ausgeschlossen.
6. Leistungsausführung
6.1. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
6.2. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
6.3. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungs-ausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.
6.4. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
7. Leistungsfristen und Termine
7.1. Die Leistung wird binnen angemessener Frist erbracht. Unter-nehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungs-termine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.
7.2. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schrift-lich, unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
9.2. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustim-men. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung bereits jetzt als an uns abgetreten.
9.3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Ver-brauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir ihn unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
9.4. Der Kunde hat uns von der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.
9.5. Wir sind berechtigt, zur Geltendmachung unseres Eigentums-vorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware soweit für den Kunden zumutbar zu betreten, dies nach angemessener Vorankün-digung.
9.6. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
9.7. Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir gegenüber unternehmerischen Kunden freihändig und bestmöglich verwerten.
10. Schutzrechte Dritter
10.1. Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefer-gegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, und den Ersatz der von uns aufgewen-deten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu bean-spruchen, außer Berechtigung der Ansprüche ist offenkundig unbe-gründet.
10.2. Der Kunde hält uns für von ihm bereitgestellten geistigen Schöpfungen oder Unterlagen bei Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos.
11. Widerrufsbelehrung
11.1. Wird der Vertrag außerhalb von unseren Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen, haben Verbraucher das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Werkvertrag) bzw. ab dem Tag der Übergabe der Ware (Kaufvertrag).
11.2. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Enzi-anweg 17,1220 Wien; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) mittels einer eindeu-tigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das in diesen AGB beigefügte Musterwiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Aus-übung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
11.3. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unver-züglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zu-rückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Trans-aktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie tragen die unmittelbaren Kos-ten der Rücksendung der Waren.
11.4. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Ver-gleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienst-leistungen entspricht.
12. Muster-Widerrufsformular
12.1. An HEIZUNGSDOC e.U., Franz Prinz, Enzianweg 17, 1220, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!:
12.2. — Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abge-schlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Er-bringung der folgenden Dienstleistung (*)
12.3. — Bestellt am (*)/erhalten am (*)
12.4. — Name des/der Verbraucher(s)
12.5. — Anschrift des/der Verbraucher(s)
12.6. — Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
12.7. — Datum (*) Unzutreffendes ist zu streichen.
13. Gewährleistung
13.1. Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewähr-leistung.
13.2. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden sechs Monate ab Über-gabe.
13.3. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Ver-einbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
13.4. Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Über-nahme als an diesem Tag erfolgt.
13.5. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stel-len kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.
13.6. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmeri-schen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.
13.7. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
14. Haftung
14.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflich-ten haften wir nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden.
14.2. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung für entgangenen Gewinn, Drittschäden, mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden ausgeschlossen und jedenfalls beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
14.3. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegrün-denden Ereignis Kenntnis erlangt hat, gerichtlich geltend zu machen.
14.4. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch un-sachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, feh-lerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwen-diger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
14.5. Unsere Befunde, Kostenvoranschläge und sonstigen Aus-künfte basieren ausschließlich auf den Kenntnissen und Fakten im Zeitpunkt der Befundung bzw. Besichtigung.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen.
15.2. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
15.3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz sachlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Be-schäftigung hat.
15.4. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere vertragsrelevante Informationen hat der Kunde uns umgehend bekannt zu geben. Wurde uns eine Än-derung der Anschrift nicht bekanntgegeben, können wir wirksam an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift zustellen.